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Rent &
Buy Leasing GmbH
Mietkauf - Leasing
Kundenanleitung für
Leasing und Mietkauf
Stand: 01.04.2010
1. Was ist Mietkauf ?
Bei Leasing und Mietkauf wird eine Immobilie vom zukünftigen
Leasingnehmer bzw. Mietkäufer
ausgesucht (kann auch eine
bestehende Immobilie sein) und wird, je nach
Objektbeschaffenheit oder Objektart, von uns oder einer anderen Leasinggesellschaft
erworben.
Die Immobilie wird dann an den Leasingnehmer bzw. Mietkäufer
übergeben, der
dafür eine feste monatliche
Leasing- Mietkaufrate bezahlt. Die Rechte beider Parteien werden
für die Leasing- Mietkaufphase in
einem Leasing- Mietkaufvertrag festgehalten, der notariell beurkundet
wird. Die hierfür anfallenden Kosten können mitfinanziert
werden. 2. Welche Objekte können über
Leasing/Mietkauf abgewickelt werden ?
neue und bestehende Immobilien
1-Familienhaus
1-Familienhaus mit Einliegerwohnung
2-Familienhaus
2-Familienhaus mit Einliegerwohnung
Mehrfamilienhäuser
Eigentumswohnung
Ferienhäuser
Gemischte Objekte - Gewerbe- / Wohnwirtschaftlich
gewerbliche Objekte und Industrieobjekte (werden über Leasing abgewickelt)
-
von Privat oder über einen Makler
3. Standort der Immobilie ? Bundesweit! Es werden keine Einschränkungen nach Ost oder West
gemacht.
4. Wer kann einen Mietkauf tätigen ? Jede natürliche Person über 18 Jahre. Keine Altersbeschränkung
nach oben!
5. Welche Voraussetzungen müssen mitgebracht werden ? Zunächst muss das Objekt bei uns angefragt werden.
Es wird dann entschieden, ob
das angefragte Objekt in den Bestand genommen werden kann. – Dauer
einer Entscheidung
ca. 2 bis 7 Werktage – Nach der Besichtigung und Feststellung
der Werthaltigkeit des Objektes erfolgt ein schriftliches,
verbindliches Angebot an
den zukünftigen Leasingnehmer/Mietkäufer in dem die genaue Kalkulation des
Kaufpreises, der
Nebenkosten, Bearbeitungsgebühr, Sonderzahlung, Mietkaution, Rate und Laufzeit
dokumentiert wird.
Die Kalkulation wird individuell auf den Leasingnehmer/Mietkäufer
zugeschnitten und ist von der
Beschaffenheit des Objektes und der Bonität des
Leasingnehmers/Mietkäufers abhängig. Ein Mindesteinkommen wird vom
Leasingnehmer/Mietkäufer erwartet, welches es ihm ermöglicht,
neben den laufenden Ausgaben die
laufenden monatlichen Leasing- Mietkaufraten zu bedienen. Für die
Berechnung wird eine Einnahmen-/Ausgabenberechnung vorgenommen.
6. Welche Voraussetzungen werden von dem Leasingnehmer/Mietkäufer erwartet ?
Der zukünftige Leasingnehmer muss über ausreichende monatliche
Einkünfte verfügen. Unser Motto ist:
-
Jeder muss wohnen, auch wenn Auskünfte nicht den herrschenden
Banknormen
entsprechen –
7. Rechenbeispiel für ein 1-Familienhaus mit vermieteter
Einliegerwohnung
| Leasing- /
Mietkaufsumme |
140.000,00
€ |
| Nebenkosten Notar/Grunderwerbsteuer/Grundbuch |
7.000,00
€ |
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Gesamtinvestitionskosten (GIK) |
147.000,00
€ |
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Leasingfaktor: |
0,66 % p.M. |
mtl. Rate |
970,00 € |
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In dem Leasingfaktor von 0,66
% p. M. ist ein Tilgungsanteil von 2 % p. a. enthalten.
Wenn Sie jetzt noch die mögliche Mieteinnahme für die
Einliegerwohnung in Abzug
bringen, werden Sie feststellen, dass der Traum vom Eigenheim
kein Traum bleiben
muss.
Hier geht es zur
Berechnungstabelle!
8. Kosten der Besichtigung
Nachdem beschlossen wurde die Immobilie über Leasing/Mietkauf
abzuwickeln, wird das Objekt durch einen erfahrenen Sachverständigen
besichtigt und dazu ein Verkehrswertgutachten erstellt. Die
Sachverständigen- und Gutachterkosten hat der Leasingnehmer / Mietkäufer zu tragen und
wird Rent & Buy in Form eines schriftlichen Auftrages erteilt.
Der Mietkäufer bzw. Leasingnehmer kann bestimmen ob das
Gutachten vom zuständigen Gutachterausschuss der Stadt oder vom
Gutachterpool erstellt werden soll. Über die möglichen Kosten
bekommt der Mietkäufer / Leasingnehmer ein schriftliches Angebot
mit einem Festpreis.
Der Mietkauf kann auch für bestehende Immobilien genutzt werden,
z.B. für eine Umfinanzierung. Auch wenn sich das Objekt bereits im Zwang bzw.
sich im
Zwangsversteigerungsverfahren befindet, ist ein Mietkauf
durchführbar. Mietkauf
bietet sich auch dann an, wenn Sie im Eigentum wohnen möchten,
aber Angst
haben müssen, dass sich Gläubiger ins Grundbuch eintragen
würden. |